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ABSCHAUEN VON FRANKREICH

7. August 2024

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Fühlt es sich manchmal so an, als würde es auf dem Weg zur Gleichberechtigung nicht vorangehen?


Der Weg zur tatsächlichen Gleichstellung ist noch weit - in Deutschland, aber auf der ganzen Welt. Doch zwischen Negativmeldungen und Rückschlägen gibt es auch Fortschritte und Erfolgsmeldungen. Ein sehr bedeutender und weltweit bisher einmaliger Schritt wurde beispielsweise im Frühjahr dieses Jahres in Frankreich gemacht.


Dort stimmte das Parlament im März mit 91 Prozent dafür, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der französischen Verfassung zu verankern. Frankreich ist damit das erste Land der Welt, in dem die "Freiheit zur Abtreibung" in der Verfassung verankert ist. Die Abgeordneten beider Parlamentskammern gaben mit 780 Ja-Stimmen und nur 72 Gegenstimmen grünes Licht für den neuen Artikel 34. Die Botschaft, die das französische Parlament damit an alle Frauen sendet, ist für Premierminister Gabriel Attal klar: "Ihr Körper gehört Ihnen, und niemand kann für Sie entscheiden."

Bereits seit 1975 sind Abtreibungen in Frankreich bis zur zehnten Schwangerschaftswoche straffrei. Im Herbst 2020 hat die Nationalversammlung nach hitzigen Debatten die Frist für Abtreibungen von 12 auf 14 Wochen verlängert. Mit der Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung wurde dem breiten Wunsch der Bevölkerung Rechnung getragen. Umfragen zufolge sprachen sich 86 Prozent der Franzosen für eine völlige Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs aus. Seitdem können Schwangere in Frankreich bis zur 14. Woche abtreiben, die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Auslöser für die Verfassungsänderung in Frankreich war eine politische Entscheidung jenseits des Atlantiks. Im Sommer 2022 hatte der Oberste Gerichtshof der USA das Urteil "Roe v. Wade" aus dem Jahr 1973 gekippt - und damit auch das bundesstaatliche Recht auf Schwangerschaftsabbruch. In Frankreich löste dies heftige öffentliche Debatten und einen politischen Prozess zur Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung aus.

In Deutschland konnten diese Ereignisse jedoch keine vergleichbare Bewegung auslösen. Vielmehr ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) nach wie vor grundsätzlich für alle Beteiligten "strafbar". Eine Befreiung von der Strafbarkeit ist nur durch ein mehrstufiges Verfahren und Beratung möglich. Damit nicht genug: Die Frau muss den Eingriff selbst bezahlen, es sei denn, sie kann nachweisen, dass sie „sozial bedürftig“ ist. Weitere Hintergründe zur aktuellen Situation in Deutschland haben wir bereits zusammengestellt:


Journal-Beitrag zu §218


Auch wenn die #MyBodyMyChoice-Bewegung in Deutschland auf nationaler Ebene noch keine vergleichbaren Erfolge erzielen konnte, ist die feste Verankerung dieses Rechts für Frauen in Frankreich ein äußerst wichtiger und bedeutender Schritt auf dem Weg zu Selbstbestimmung und Freiheit. Auch wenn der Jubel im März vor allem in Paris groß war, ist diese Entwicklung ein positives und motivierendes Zeichen für alle Frauen. Veränderung geschieht jeden Tag. Vielleicht nicht immer greifbar, vielleicht nicht immer in unmittelbarer Nähe, aber das Streben nach Gleichberechtigung wird gehört und kann Fuß fassen.



Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-abtreibung-verfassung-102.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/frankreich-abtreibung-verfassung-parlament-100.html

https://www.deutschlandfunk.de/frankreich-nimmt-freiheit-zur-abtreibung-in-verfassung-auf-100.html#:~:text=In%20Frankreich%20wird%20das%20Recht,das%20solch%20eine%20Regelung%20einführt.

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