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Offener Brief Zur Entkriminalisierung von Abtreibungen


Heute, am 15.04.2024, legt die von der Bundesregierung einberufene Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihre abschließenden Ergebnisse vor. Der Abschlussbericht bestätigt, was zahlreiche Expert*innen, Aktivist*innen und betroffene Frauen schon seit Jahren fordern: Schwangerschaftsabbrüche müssen in Deutschland endlich entkriminalisiert werden. 


Anders als oft angenommen, gibt es in Deutschland keine Fristenlösung. Stattdessen ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich für alle Beteiligten "strafbar". Denn der deutsche Gesetzgeber ist sehr darauf bedacht, Abtreibungen nicht zu "normalisieren". Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn die psychische oder physische Gesundheit der Frau "schwer geschädigt" wird. Oder wenn die Schwangerschaft die Folge einer Sexualstraftat ist. Oder wenn sich die Frau von einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lässt. Konkret heißt das: Die Frau lässt sich beraten und wartet drei Tage. Dann darf sie die Schwangerschaft abbrechen, wenn sie einen Arzt gefunden hat und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Der Hürden noch nicht genug, muss die Frau den Eingriff selbst bezahlen, es sei denn, sie kann nachweisen, dass sie „sozial bedürftig“ ist. Ist dies nicht bereits vor dem Eingriff geschehen, werden die Kosten (ca. 300-500 €) für den ambulanten Eingriff nicht mehr erstattet. 


Diese Regelungen stehen im Gegensatz zu den Empfehlungen der Expert*innenkommission. Diese schlagen vor, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühschwangerschaft legal und straffrei zu gestalten und einen zeitnahen und barrierefreien Zugang für alle zu ermöglichen. Die derzeitige Rechtswidrigkeit des §218 StGB wird als verfassungswidrig angesehen und seine Abschaffung dringend empfohlen. 


Die Ergebnisse der ELSA-Studie, der bisher umfassendsten wissenschaftlichen Analyse der Versorgungssituation ungewollt Schwangerer in Deutschland, zeigen deutliche Versorgungslücken für ungewollt Schwangere, insbesondere in den südlichen Bundesländern. Zudem gaben 80 Prozent der befragten Frauen an, beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch auf mindestens eine Barriere gestoßen zu sein, sei es bei der Kostenübernahme, bei der Suche nach einer Praxis und deren Erreichbarkeit oder bei der Informationsbeschaffung. Zwanzig Prozent fanden es schwierig oder sehr schwierig, überhaupt eine Praxis zu finden, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführt. Deshalb gaben auch 75% der befragten Frauen und Ärzt*innen an, eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches zur Verbesserung der Versorgung zu unterstützen. 



Darüber hinaus würde die Streichung des Absatzes auch die aufgezwungene Bedenkzeit beseitigen. Das mag nicht so wichtig erscheinen, kann aber einen großen Unterschied machen, wenn es um die Methode geht. Denn die Abtreibungspille darf nur bis zu 9 Wochen nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung eingenommen werden. Das bedeutet, dass man nach dem Ausbleiben der nächsten Periode je nach Fall nur wenige Wochen Zeit hat, um einem schmerzhaften Eingriff zu entgehen. Da machen wenige Tage Wartezeit schon einen großen Unterschied. Außerdem würde eine Entkriminalisierung dazu führen, dass Abtreibung künftig im Medizinstudium gelehrt wird, was derzeit nicht der Fall ist. Dadurch gäbe es in Zukunft mehr ausgebildete Fachkräfte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten könnten. 


Als Erstunterzeichnerinnen des offenen Briefes zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs setzen wir uns deshalb für die ersatzlose Streichung des § 218 StGB ein. Stattdessen wollen wir im Einklang mit der Expert*innenkommission für eine straffreie Regelung und damit für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sowie für die Abschaffung der Zwangsberatung und der dreitägigen Wartefrist plädieren. Damit soll das Vertrauen in die Schwangeren und die professionelle Unterstützung durch Berater*innen und Ärzt*innen ohne gesetzliche Bevormundung bei dieser individuellen Entscheidung im Vordergrund stehen. 

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