Kein Platz für Sicherheit? Frauenhäuser in Deutschland sind am Limit
19. September 2025

Frauenhäuser in Deutschland sind überfüllt – und Gewaltbetroffene werden abgewiesen. Die neue Frauenhaus-Statistik zeigt erneut erschütternde Zahlen: Tausende Frauen und Kinder suchen jedes Jahr Schutz – und finden keinen Platz. Laut Istanbul-Konvention fehlen in Deutschland mehr als 12.000 Frauenhausplätze. Ein politischer Skandal, der zeigt: Sicherheit ist für viele Frauen noch immer kein Grundrecht, sondern Glückssache.
„Tut uns leid, wir sind voll.“ Ein Satz, der wie eine Ohrfeige klingt. Ein Satz, der im Club vielleicht nervig, im Hotel ärgerlich ist – aber im Frauenhaus tödlich sein kann. Und nein, das ist nicht übertrieben, man schaue sich nur die aktuelle Zah der Femizide an. Denn Frauen, die dort Zuflucht suchen, kommen nicht zum Spaß, sondern weil sie Gewalt erlebt haben. Und doch müssen Frauenhäuser in Deutschland jedes Jahr hunderte Betroffene abweisen. Nicht, weil sie nicht helfen wollen. Sondern, weil das System nicht hält, was es verspricht.
Die Statistik, die niemand lesen möchte – aber dringend sollte
Seit über 25 Jahren dokumentiert die Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) als einzige bundesweite Erhebung, wie es um Frauenhäuser in Deutschland steht. Die Bilanz für 2024 ist so erschütternd wie jedes Jahr:
Rund 13.700 Frauen und 15.300 Kinder suchten Schutz in Frauenhäusern.
Zwei Drittel fanden keinen Platz in ihrer Nähe und mussten in eine andere Stadt oder einen anderen Landkreis ausweichen.
Fast jede vierte Frau musste ihren Aufenthalt selbst bezahlen.
Insgesamt fehlen über 12.000 Frauenhausplätze, um die Vorgaben der Istanbul-Konvention einzuhalten.
Das bedeutet: Gewalt hat in Deutschland ein Zimmer – aber viele Frauen nicht.
Istanbul-Konvention kurz zusammengefasst
Die Istanbul-Konvention ist ein internationales Abkommen des Europarates, das Deutschland 2018 ratifiziert (offiziell angenommen) hat. Sie gilt als das umfassendste internationale Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Ihr Ziel ist klar: Gewalt verhindern, Betroffene schützen und Täter konsequent zur Rechenschaft ziehen. Im Kern lässt sich die Konvention mit diesen vier Säulen zusammenfassen: Vorbeugung, Schutz, Strafverfolgung und Politik. Staaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen von vornherein zu verhindern, etwa durch Aufklärungskampagnen und Bildungsprogramme. Sie müssen Schutzstrukturen wie Frauenhäuser, Hotlines und Beratungsstellen bereitstellen – barrierefrei, niedrigschwellig und kostenfrei. Gleichzeitig schreibt die Konvention vor, dass Täter*innen konsequent verfolgt werden müssen, und dass die Politik langfristige, koordinierte Strategien gegen Gewalt entwickelt und Daten zum tatsächlichen Bedarf erhebt.
Ganz konkret bedeutet das: Für jeweils 10.000 Einwohner*innen muss es mindestens einen Frauenhausplatz geben – inklusive Platz für Kinder. Außerdem sollen alle Betroffenen Unterstützung erhalten, egal ob mit deutschem Pass, Migrationshintergrund, Behinderung oder anderem Status. Gewalt darf in keinem Fall ein Grund sein, Menschen von Schutz auszuschließen. Kurz gesagt: Auf dem Papier ist Deutschland Vorreiter, in der Realität hinkt es hinterher.
Warum werden Frauen abgewiesen?
Zum ersten Mal hat der FHK die Gründe abgefragt, warum Betroffene nicht aufgenommen werden konnten. Die Liste liest sich wie ein Crashkurs in struktureller Vernachlässigung:
Platzmangel – die Häuser sind schlicht überfüllt.
Personalmangel – ohne ausreichend Fachkräfte bleibt der Schutz nur ein leeres Versprechen.
Gesundheitliche Einschränkungen der Betroffenen – ohne spezialisierte Unterstützung bleibt die Tür verschlossen.
Kinder – das Alter oder die Zahl der Kinder kann über Aufnahme oder Abweisung entscheiden.
Das zeigt: Es sind nicht die Frauen, die „zu viel“ sind. Es sind die Ressourcen, die zu wenig sind.
Gesetz mit Haken
Seit Februar 2025 gilt das Gewalthilfegesetz. Es verpflichtet die Bundesländer, das Hilfesystem zwischen 2027 und 2032 auszubauen – damit es „dem tatsächlichen Bedarf“ entspricht. Klingt gut, oder? Problem:
Der Bund beteiligt sich mit nur 2,6 Milliarden Euro bis 2036.
Die laufenden Kosten bleiben bei Ländern und Kommunen hängen.
Bis Ende 2026 müssen die Länder erst einmal ihren Bedarf ermitteln. Bis dahin läuft die Uhr – und Frauen laufen weiter gegen verschlossene Türen.
Was kann man tun?
Als Gesellschaft gilt:
Hinschauen und nicht wegsehen. Gewalt gegen Frauen ist kein „Privatproblem“.
Unterstützen. Frauenhäuser sind auf Spenden angewiesen – Geld, Sachleistungen, ehrenamtliches Engagement.
Darüber sprechen. Schweigen schützt Täter. Laut werden schützt Frauen.
Und: Wir dürfen nicht akzeptieren, dass Gewalt gegen Frauen als „unvermeidbar“ hingenommen wird. Jede abgewiesene Frau ist ein politisches Versagen.
Was muss die Politik tun?
Mehr Geld. Sofort. 2,6 Milliarden bis 2036 sind ein schlechter Witz. Das deckt nicht mal den Ist-Zustand.
Bundesweite Standards. Ob eine Frau Schutz findet, darf nicht vom Wohnort abhängen.
Personalmangel bekämpfen. Gute Arbeit braucht gute Bezahlung und sichere Arbeitsbedingungen.
Ausbau statt Abbau. 12.000 Plätze mehr sind nicht „nice to have“, sondern Pflicht.
Kostenfreiheit für Betroffene. Gewalt darf nicht auch noch zur Armutsfalle werden.
Denn wer Frauenhäuser nicht ausbaut, baut Gewaltstrukturen weiter. Oder anders gesagt: Solange Frauen vor verschlossenen Türen stehen, hat Deutschland die Istanbul-Konvention nicht nur unterschrieben – sondern auch gebrochen.
Text von Rebecca Stringa.




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