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Ohne Wahl keine Freiheit – ohne Freiheit keine Gleichheit

2. September 2025

Eine Frau geht zur Ärztin. Die Frage: Verhütung verschreiben? Eine Kinderwunschbehandlung? Beratung zum Schwangerschaftsabbruch? Klingt nach individueller Entscheidung. Ist es aber selten. Denn über Jahrzehnte hinweg war reproduktive Selbstbestimmung in Deutschland keine Selbstverständlichkeit – und ist es bis heute nicht.


Reproduktive Rechte – also die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob, wann und wie man Kinder bekommen will – gelten als Grundrechte. Eigentlich. In der Praxis stoßen sie ständig auf Hürden: im Gesetz, in der medizinischen Versorgung, in der Gesellschaft.


Mehr als Abtreibung

Wenn über reproduktive Rechte diskutiert wird, geht es fast immer nur um den Schwangerschaftsabbruch. Paragraph 218, Beratungspflicht, Fristenregelung. Natürlich wichtig – schließlich bedeutet eine Austragungspflicht einen massiven Eingriff in die körperliche Integrität und Selbstbestimmung.

Aber: Reproduktive Rechte sind viel mehr. Sie umfassen auch sicheren Zugang zu Verhütungsmitteln, bezahlbare Kinderwunschbehandlungen, Schutz vor Zwangssterilisationen, sichere und gewaltfreie Geburten, Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen oder Sexualaufklärung ohne Tabus. Kurz: Es geht nicht nur darum, kein Kind bekommen zu müssen. Sondern auch darum, ein Kind bekommen zu dürfen – unabhängig von Einkommen, Herkunft oder Geschlecht.


Der lange Schatten der Geschichte

Dass diese Freiheit bis heute umkämpft ist, liegt nicht zuletzt an der Geschichte. Im Nationalsozialismus wurde Mutterschaft für „arische“ Frauen verherrlicht – während Millionen JüdinnenJuden, Sintizze, Romnja und Menschen mit Behinderungen ermordet oder zwangssterilisiert wurden. Auch nach 1945 hielten sich Praktiken wie Zwangssterilisationen bei Frauen mit Behinderungen oder die Pflicht zur Sterilisation für Trans-Personen noch jahrzehntelang.

Das macht deutlich: Reproduktive Rechte waren und sind nie neutral. Sie waren immer ein Instrument von Macht, Kontrolle und Ausgrenzung.


Freiheit nur für manche?

Reproduktive Rechte betreffen nicht alle gleich. Wer arm ist, rassistische Diskriminierung erfährt oder eine Behinderung hat, hat oft deutlich weniger Möglichkeiten.

Das zeigen Erfahrungen aus den USA: Dort wurde das Recht auf Abtreibung jahrzehntelang als Recht auf Privatheit verhandelt. Doch Schwarze Feministinnen wiesen früh darauf hin: Privatheit schützt vor allem privilegierte weiße Frauen. Wer in Armut lebt, wer keinen Zugang zu Ärzt:innen hat, bleibt ausgeschlossen.


Daraus entstand das Konzept der Reproductive Justice – reproduktive Rechte plus soziale Gerechtigkeit. Die Forderung: nicht nur das Recht, kein Kind zu bekommen, sondern auch das Recht, Kinder großzuziehen – sicher, gesund, frei von Diskriminierung.


Warum das Gleichberechtigung betrifft

Wer nicht über den eigenen Körper entscheiden kann, wird auch in anderen Bereichen nicht gleichgestellt sein. Denn Selbstbestimmung über Verhütung, Schwangerschaft und Elternschaft ist die Voraussetzung dafür, dass Frauen und marginalisierte Gruppen überhaupt die gleichen Chancen haben – in Politik, Gesellschaft, Arbeitswelt.

Ohne reproduktive Freiheit bleiben viele ausgeschlossen: weil sie ungewollt schwanger werden, weil sie medizinische Unterstützung nicht bekommen, weil ihnen Elternschaft abgesprochen wird. Und wer ständig für diese Grundrechte kämpfen muss, hat kaum Ressourcen für politische oder gesellschaftliche Teilhabe.


Was passieren müsste
  1. Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs: raus aus dem Strafrecht, rein ins Gesundheitsrecht.

  2. Kostenlose Verhütung für alle – unabhängig von Einkommen.

  3. Zugang ohne Diskriminierung: ob für Migrant:innen, queere Paare oder Menschen mit Behinderungen.

  4. Mehr soziale Infrastruktur: Elternassistenz, gute Kinderbetreuung, sichere Geburtshilfe.

  5. Umfassende Sexualaufklärung: früh, realistisch, inklusiv.


Warum das alle angeht

Reproduktive Rechte sind kein „Frauenthema“. Sie betreffen uns alle. Denn sie entscheiden darüber, wie wir zusammenleben wollen: autoritär, mit Kontrolle und Bevormundung – oder frei, gleichberechtigt und solidarisch.

Reproduktive Selbstbestimmung ist also nicht nur ein Teil von Gleichberechtigung. Sie ist ihre Grundlage. Ohne sie bleibt Gleichheit ein Versprechen auf dem Papier.

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